Innerhalb der Lebensmittelprozesskette gibt es einige Schulungen über deren Inhalte regelmäßig die eigenen Mitarbeiter geschult werden müssen. Schulung nach: Infektionsschutz (IfSG) §§ 42/43 -zweijährlich- Diese Belehrung muss zweijährlich erfolgen. Diesen Folgebelehrungen geht immer