Durch Versigelung und Bebauung entsteht in unseren Städten unterirrdisch ein harter Konkurrenzkampf um Wasser und Nährstoffe
Wurzeln können in das Kanalisationssystem und andere Infrastruktureinrichtungen eindringen, heben Straßenpflaster und Garagen und wachsen in Mauerwerk ein. Selbst in einem Toilettenspülkasten wurden schon Wurzeln gefunden die durch die dahinterliegende Wand eingedrungen sind.
Es kann also völlig unbemerkt, dazu kommen, dass Wurzeln eindringen. In der Regel werden die Wurzeln erst dann entdeckt, wenn technische Probleme auftreten. Dann haben die Wurzeln aber meist schon einen größeren wirtschaftlichen Schaden verursacht. Ein Kanal, in den Wurzeln eingedrungen sind, ist nach DIN Norm 1986-100 undicht und muss saniert werden. Daran schließt sich natürlich sofort die Frage des Schadensersatzes an. Wenn Wurzeln derartige Schäden verursachen, so ist der Eigentümer des Baumes in der Regel „Störer“ im Sinne des BGB § 1004, was zur Ursache hat, dass der Verursacher bzw. sein Besitzer die Kosten dafür zu tragen hat. Häufig beginnt damit ein Rechtsstreit zwischen den Parteien. Rechtssicherheit zwischen den Parteien bringt in diesem Fall ein Baum bzw. Wurzelgutachten, das es erlaubt aufgrund der Proben den verursachenden Baum zu identifizieren.
Zwischenzeitlich haben Gerichte dahingehend geurteilt, dass die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer bei solchen Wurzelschäden den Schaden übernimmt, auch wenn es sich nicht um fahrlässiges Verschulden handelt. Allerdings lässt sich dieser Versicherungsfall nur klären, wenn bekannt ist, welcher Baum und damit, welcher Besitzer für den Schaden ursächlich ist.
An dieser Stelle finden Sie noch einmal unsere Checkliste für eine Probennahme sowie die notwendige Skizze der Schadstelle.